Praktika in Unternehmen

27 BESONDERS HILFREICH Zum Thema Mindestlohn finden Sie auf unserer Web- seite auch ein Tool, dass Ihnen dabei behilflich sein kann herauszufinden, in welchen Fällen der Mindest- lohn zu zahlen ist. Entgeltfortzahlung Wurde eine Entgeltzahlung vereinbart bzw. besteht ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung und die Beschäf- tigung ist ein Praktikum gem. § 26 BBiG, dann ist von einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auszugehen (siehe § 19 BBiG). Das Tool finden Sie unter ihk-berlin.de/ mindestlohn-praktikum

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