Praktika in Unternehmen
27 BESONDERS HILFREICH Zum Thema Mindestlohn finden Sie auf unserer Web- seite auch ein Tool, dass Ihnen dabei behilflich sein kann herauszufinden, in welchen Fällen der Mindest- lohn zu zahlen ist. Entgeltfortzahlung Wurde eine Entgeltzahlung vereinbart bzw. besteht ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung und die Beschäf- tigung ist ein Praktikum gem. § 26 BBiG, dann ist von einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auszugehen (siehe § 19 BBiG). Das Tool finden Sie unter ihk-berlin.de/ mindestlohn-praktikum
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MzI1ODA1