Jahresbericht 2018
Schwachstellen in der Vergabepraxis identifiziert Das Geld ist da, dennoch tut sich wenig. Berlin hat weiterhin einen immensen Investitionsstau in Bildung und Infrastruktur. Öffentlichen Auftraggebern fällt es immer schwerer, Firmen für ihre Aufträge zu finden. Neben Kapazitätsengpässen sowohl in der Verwaltung als auch in der Bauwirtschaft erschwert das Berliner Vergabegesetz mit immer komplexeren Ausschreibungsverfahren eine zügige Umsetzung. Die IHK Berlin hat 2018 erste Reformvorschläge gemacht. Unsere Empfehlungen sind z. B. eine stärkere Beteiligung der Berliner Wirtschaft an Vergabeverfahren, die Erhöhung der Wertgrenzen und eine Entlastung der gesetzlichen Vorgaben von vergabefremden Kriterien. Das Vergaberecht ist der falsche Ort für Sozialpolitik, und auch die aktuelle Lage erfordert andere Lösungen – die Unternehmen stehen bei Ausschrei bungen derzeit nicht Schlange. 2019 wird das Berliner Vergabegesetz novelliert. Begrüßenswert ist, dass das Vorhaben vor allem eine Entbürokrati sierung des Gesetzes zum Ziel hat. Die IHK Berlin hat sich in den Reform prozess früh eingebracht und sich in einen intensiven Austausch mit Berliner Unternehmen begeben, um die Schwachstellen in der Vergabe praxis zu identifizieren. Wir bleiben dran: 2019 wird die IHK Berlin diese Positionen in das Gesetzgebungs verfahren einbringen und etwaige Änderungsvorschläge adressieren. Schon jetzt ist deutlich, dass neben der Erhöhung der Schwellenwerte bei den Zuschlagskriterien ein größerer Fokus auf Qualität gesetzt werden muss. Urheberrecht: Leistungsgerechte Behandlung der Kreativwirtschaft eingefordert Auch im Urheberrecht war die IHK Berlin wieder gefordert, weil die seit Jahren schwelende Debatte über eine faire Vergütung der Kreativen bei der Verwertung ihrer Arbeit auf Online-Plattformen 2018 im Europä ischen Parlament verhandelt wurde. Bereits seit 2016 arbeitet man auf europäischer Ebene an dem Vorhaben, die Position von Urhebern gegenüber kommerziellen Internetplattformen zu stärken. Im Verhandlungspro zess standen sich zwei Positionen gegenüber: Für die Reform traten Kulturschaffende, Rechtevertreter und Verlage ein, welche eine Wertschöp fungslücke beklagen, wonach sie bei online verwerteten Inhalten nicht ange messen vergütet würden. Die Gegner der Reform wiederum beschwören als Folge der Reform bereits das Ende des Internets, wie wir es heute kennen. Das Berliner Vergabegesetz er- schwert mit immer komplexeren Ausschreibungsverfahren eine zügige Umsetzung. 33
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