Gründungsbroschüre Deutsch

61 Gema Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und me- chanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwer- tungsgesellschaft, die in Deutschland die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die bei ihr Mitglied sind. Für die öffentliche Aufführung von urhe- berrechtlich geschützten musikalischen Werken müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden. Vieler- orts ist kleinen Unternehmen unbekannt, dass z. B. bereits die Einspielung von GEMA-pflichtiger Musik in Telefonanla- gen oder zur Untermalung von Telefonansagen in Anrufbe- antwortern anmeldepflichtig ist. Zunehmend an Bedeutung gewinnt auch die Aufwertung von Internetauftritten durch entsprechende akustische Markenführung (Audio-Branding) unter Einbeziehung von Musik. Auch hier ist die Anmelde- pflicht von Musik zu beachten. GEMA-Gebühren  gema.de/musiknutzer

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