Gründungsbroschüre Deutsch
96 Gründen in Berlin Das kleine 1x1 der Gründung Venture Capital zur Früh- und Wachstumsfinanzierung Die Beteiligungsfinanzierung in der Früh- und Wachstum- sphasenfinanzierung von Start-ups wird häufig als „Venture Capital“ bezeichnet. Um ein rasantes Wachstum in kürzester Zeit mit hohem Risiko und ohne wesentliche Sicherheiten zu finanzieren, greifen Start-up-Gründer in unterschiedlichen Phasen der Unternehmung auf verschiedene Investoren und Finanzierungsarten zurück. Je nach Investitionsphase und -vorhaben sowie Profil der Unternehmung kommen verschiedene Beteiligungsinst- rumente in Frage. Die Konditionen und Ausgestaltung der Beteiligungsform werden individuell vertraglich festgehalten. In der Praxis treten insbesondere folgende Beteiligungsvari- anten auf: Ǔ direkte (offene) Beteiligung Hier beteiligt sich der Eigenkapitalgeber am Stammka- pital (GmbH) oder Grundkapital (AG) der Gesellschaft. Die Rendite des Kapitalgebers ergibt sich in der Regel am Ende der Investitionsphase (nach 3 -7 Jahren) durch die Veräußerung der Beteiligung (Exit). Mit den Anteilen an der Gesellschaft werden auch Mitspracherechte durch die Investoren erworben. Ǔ stille Beteiligung und Nachrangdarlehen (Mezzanine-Investment) Mezzanine Finanzierung zeichnet sich durch ihre Nach- rangigkeit und hohe Verzinsung aus. Im Gegensatz zur direkten Beteiligung braucht die Gesellschaft keine Infor- mations- und Kontrollrechte abzugeben. Bei grundsätzlich jeder Rechtsform kann der Kapitalgeber als stiller Gesell- schafter durch seine Kapitaleinlage beteiligt werden. KAPITEL 11
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