Gründungsbroschüre Deutsch

48 Gründen in Berlin Das kleine 1x1 der Gründung Als Sachfirma Hier wird der Tätigkeitsbereich oder die Branche des Unter- nehmens durch Gattungsbegriffe wiedergegeben, z. B. „Han- delsgesellschaft mbH“. Einer solchen Firmierung fehlt es jedoch an Kennzeichnung: Sie braucht daher einen individu- alisierenden Zusatz, entweder durch eine Buchstaben- oder Zahlenkombination, z. B. „4U Handelsgesellschaft mbH“, oder durch ein Fantasiewort z. B. „Halligalli Handelsgesell- schaft mbH“. Es dürfen also auch Kombinationen aus Sach- firma, Fantasiefirma und Personenfirma gebildet werden. Was es noch zu beachten gilt Über die Regelungen des HGB hinaus entfalten auch wettbe- werbs- bzw. markenrechtliche Vorschriften ihren Schutz. Um rechtzeitig eine Verwechslungsgefahr auszuschließen, sollten Sie vor der Handelsregisteranmeldung Ihrer Firma selbst ausgiebig recherchieren (z. B. unter www.unternehmens- register.de oder mittels Suchmaschinen im Internet) und sich mit der für Sie zuständigen IHK in Verbindung setzen. Falls Sie vorhaben, überregional oder international tätig zu werden, sollten Sie z. B. einen Markenrechtsanwalt mit einer entsprechenden Recherche beauftragen. Die passende Internet- und E-Mail-Adresse Wer gründet, möchte auch im Internet sichtbar sein. Bei der Festlegung des Firmennamens sollten Unternehmer daher darauf achten, dass die passende Internet-Domain für Web- seite und E-Mail-Adresse noch frei ist. KAPITEL 5

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