Gründungsbroschüre Deutsch
47 Zur Kennzeichnung geeignet Firmenbezeichnungen wie etwa „Lederwaren OHG“ oder „Reise KG“ wären viel zu allgemein. Zulässig wären „Gisbert und Ludwig Gerber Lederwaren OHG“ oder „Santa Nirgendwo Reise KG“. Deutlich unterscheidbar Im Rahmen des Eintragungsverfahrens prüft das Register- gericht, ob der gewählte Firmenname gleich oder ähnlich der Firma eines anderen Unternehmens innerhalb derselben politischen Gemeinde (des Landes Berlin) ist. Klar und wahr Jede Firmierung unterliegt dem Irreführungsverbot. So darf die Firmenbezeichnung keine Angaben enthalten, welche geeignet sein können, die potenziellen Kunden über die wah- ren geschäftlichen Verhältnisse zu täuschen, etwa „Deutsche Sicherheit e. K.“ für eine kleine und nur regional tätige Ein- zelfirma im Bewachungsgewerbe oder „Hundeglück GmbH“ für einen Autohandel. Als Personenfirma Die Firmenbezeichnung eines Unternehmens kann natürlich auch mit dem Familiennamen des Inhabers oder den Namen der Gesellschafter gebildet werden, z. B. „Dahlke & Diez OHG“. Die Hinzunahme von Vornamen kann, muss hier aber nicht geschehen. Als Fantasiefirma Diese kann durch aussprechbare Worte (z. B. „Rollriesen Spedition e. K.“) oder artikulierbare Buchstaben- und/oder Zahlenkombinationen gebildet werden (z. B. „BHM24 GmbH“).
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