Gründungsbroschüre Deutsch
46 Gründen in Berlin Das kleine 1x1 der Gründung Geschäftsbezeichnungen benutzen, z. B. „S-Kultur“ für eine Gastronomie oder „Agentur für liebe Briefe“ für einen Schreibservice. Diese Bezeichnungen sind jedoch nicht Bestandteil des offiziellen Namens Ihres Unternehmens. Das bedeutet, solche Geschäftsbezeichnungen können, obwohl zulässig, nicht bei offiziellen Stellen (z. B. Ordnungsamt) ein- getragen und auch nicht ausschließlich in Geschäftsbriefen verwandt werden. Firmen und Firmierung Viele Gründer sprechen von ihrer Firma, obwohl ihr Unter- nehmen genau genommen gar keine Firma bildet, da es nicht im Handelsregister eingetragen ist. Die Firma ist der Name eines Unternehmens im rechtlichen Sinne, unter dem ein Unternehmen in das Handelsregister eingetragen ist, im Geschäftsverkehr auftritt sowie Verträge schließt. Ein Vorteil der Handelsregistereintragung ist, dass die Firma dadurch zumindest einen regional begrenzten Schutz gegen gleiche oder ähnliche Firmierungen genießt. Wie eine Firma gebildet wird, regelt das Handelsgesetzbuch (HGB) für alle Rechtsformen nach gleichen Prinzipien. Schlüsselkriterien zur Bildung einer Firma Nicht ohne Rechtsformzusatz Jede Firmierung muss den ihr entsprechenden Rechtsform- zusatz enthalten, damit die Haftungsverhältnisse des Unter- nehmens nach außen sichtbar sind. Zu diesem Zwecke sind allgemein verständliche Abkürzungen erlaubt. Etwa e. K. für den eingetragenen Kaufmann oder GmbH für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. KAPITEL 5 Schneller ins Handelsregister ihk-berlin.de/ handelsregister
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