Berliner Wirtschaft September 2020

Mitarbeiter des Geschäftsfelds Service und Beratung geben Einblicke in die Praxis – und zeigen, wie IHK-Mitglieder rasch relevante Informationen erhalten können. Etwa, wenn es um das Thema Incoterms geht von Florian Köhler Wieso? Weshalb? Warum? Wer die IHK nicht fragt … Florian Köhler, Internationales Vertragsrecht Tel.: 030 / 315 10-262 florian.koehler@ berlin.ihk.de Experten bieten Rat und Tat Das Team Außenwirtschaft & Recht aus dem IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung berät telefonisch und per Mail. Das sind die Ansprechpartner: M it welchen Fragestellungen wenden sich IHK-Mitglieder an die Experten? Und wie gehen die vor, damit Unter- nehmer rasch relevante Infor- mationen erhalten? Alles öde?! Von wegen, denn das Spek- trumder Themen ist breit gefä- chert: Von Produktkenn- zeichnung über Außen- wirtschaftsdokumente bis hin zu Zollbestimmun- gen ist alles dabei. In der sechsten Folge der Serie geht es um das Thema Incoterms. Es ist Mittwochvor- mittag, 10.32 Uhr. „Pling“, ich bekomme eine E-Mail eines Unternehmens mit dem Betreff „Frage zu Incoterms“. Der Unternehmer möchte wissen, welche Incoterms-Klausel für ihn als Käufer am vor- teilhaftesten ist, da er von seinem Vertragspart- ner neue Ware kaufen möchte. Ich greife zumHörer und rufe das Unterneh- men an. Ich erkläre zunächst, worum es sich bei den „Incoterms“ eigentlich handelt: internatio- nale vorformulierte Vertragsklauseln, die Lie- fer- und Gefahrtragungspflichten zwischen Vertragsparteien regeln; quasi AGB, verpackt in einem Drei-Buchstaben-Code. Wichtig ist, die passendste Klausel auszuwählen und zu wis- sen, welche Verpflichtungen und Rechte sie mit sich bringt. Danach frage ich das Unternehmen, wie die Ware transportiert werden soll. Als Container per Lkw? „Dann bietet sich die Klausel DDP – Geliefert verzollt/Delivered Duty Paid – an“, erkläre ich. Bei dieser Klausel hat der Verkäufer die Pflicht, die Trans- portkosten bis zum Käufer zu zahlen. Er trägt bis zur Ablieferung beim Käufer auch das Risiko, dass die Ware beschädigt oder zerstört wird. Außerdem kümmert er sich um die Ausfuhr und die Einfuhr, d. h. um die Zollformali- täten, der Verkäufer muss lediglich unterstützen. Kaum hat sich das Unter- nehmen bedankt und das Tele- fonat beendet, macht es wieder „Pling“, und mich erreicht die nächste Anfrage eines Unternehmens. ■ Incoterms. Die Incoterms werden von der ICC (International Chamber of Commerce) mit Sitz in Paris seit 1936 in der nunmehr 8. Version „Inco- terms 2020“ veröffentlicht. Sie sind bei fast allen internationalen Warengeschäften von Bedeutung. Das komplette Regelwerk ist zu finden unter: incoterms2020.de Online-Kurs. Die IHK Berlin bietet in regelmäßi- gen Abständen Zollworkshops an, unter anderem auch zu Incoterms 2020. Informationen gibt es unter: ihk-berlin.de/zollworkshop ILLUSTRATION: GETTY IMAGES/ENIS AKSOY; FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Serie Die alltäglichen Fälle der IHK Folge 6: Incoterms Weitere Informationen Mehr zum Thema unter: ihk-berlin.de/incoterms Lidija Piasek, Arbeitsrecht Tel.: 030 / 315 10-208 lidija.piasek@ berlin.ihk.de Florentine Füg, Produktrecht Tel.: 030 / 315 10-533 florentine.fueg@ berlin.ihk.de Andreas Polzer, Umwelt- und Energierecht Tel.: 030 / 315 10-305 andreas.polzer@ berlin.ihk.de Antje Maschke, Umsatzsteuerrecht Tel.: 030 / 315 10-280 antje.maschke@ berlin.ihk.de Bachtie Zazai, Exportdokumente Tel.: 030 / 315 10-314 bachtie.zazai@berlin. ihk.de SERVICE | Beratung 60 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 09 | 2020

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