Berliner Wirtschaft Juni 2020

Arbeitgeber sind verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeiter vor Ansteckung mit dem Coronavirus zu treffen von Julian Algner und Lidija Piasek Arbeitsschutz wichtiger denn je M it dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutz- standard“, der seit 16. April in Kraft ist, fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales von Arbeitge- bern ein betriebliches Maßnahmenkonzept, um Covid-19-Infektionsketten zu unterbrechen und Beschäftigte zu schützen. Neben technischen Maßnahmen zur Arbeitsplatzgestaltung, Raum- belegung, Lüftung, Schutzausrüstung oder zum Transport werden auch exemplarisch organisa- torische Maßnahmen genannt, die von Betrie- ben erwartet werden. So soll durch die passende Gestaltung von Arbeitszeiten und Pausen die Belegungsdichte imBetrieb entzerrt werden. Das Arbeiten imHomeoffice sollte – wenn möglich – vorerst verlängert werden. Personenbezogene Maßnahmen, zu denen unter anderem Schutz- masken und -anzüge zählen, gelten nachrangig zu allen anderenMaßnahmen, da sie Beschäftigte am stärksten beeinträchtigen. Die Standards besitzen zwar keine unmittel- bare Rechtsverbindlichkeit, sollten Arbeitnehmer durch Nichtbeachtung in Einzelfällen aber zu Schaden kommen, so ist nicht unwahrscheinlich, dass Gerichte hierin eine Verletzung der Fürsor- gepflicht sehen und Arbeitgeber zur Haftung her- anziehen. Je nach Branche ergeben sich weitere Sicherheitsanforderungen, die Unternehmen bei ihren jeweiligen Berufsgenossenschaften erfra- gen können. Der Intoura-Verband der Berliner Touris- musbranche hat sich für sein Schutzkonzept an den Standards der Berufsgenossenschaft Handel undWarenlogistik orientiert: „Aufgrund unseres hohen Besucherverkehrs war uns wichtig, dass wir passgenaue Standards für die Sehenswürdig- keiten festlegen“, sagt Robert Rückel, Direktor des Spionagemuseums. Neben gängigen Abstands- markierungen und Plexiglas ist ein Besuch dort nur mit Mund-Nasen-Schutz möglich. Für die Mitarbeiter gilt: Geteilte Arbeitsplätze werden stets neu desinfiziert, Pausenräume immer nur einzeln genutzt. Empfehlenswert für alle Bran- chen mit Kundenkontakt seien Online-Reser- vierungssysteme, so Rückel. Generell seien für den Direktor kreative Lösungen gefragt: „Man sollte überlegen, wie sich die Vorgaben im Sinne des Kunden umsetzen lassen. Für die Tablets im Museumverteilen wir jetzt beispielsweise Touch- stifte, die nach Benutzung desinfiziert und wie- derverwendet werden. So bleibt das Ausstellungs- erlebnis für den Besucher ohne zusätzliche Anste- ckungsgefahr gewährt.“ ■ 61 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 06 | 2020 SERVICE | Fürsorgepflicht FOTO: PA/DPA/JAN WOITAS Ansteckungsrisiko verringern: Plexiglas schützt die Mitarbeiter Maßnahmenkonzept „SARS-CoV-2-Arbeitschutz- standard“ unter: ihk-berlin.de/ arbeitsschutz-covid19 Julian Algner, IHK-Bereich Fachkräfte & Innovation Tel.: 030 / 315 10-153 julian.algner@berlin.ihk.de

RkJQdWJsaXNoZXIy MzI1ODA1