Berliner Wirtschaft Mai 2020

bzw. der Abteilung des Betriebs und im jeweili- gen Kalendermonat) Betriebliche Voraussetzung ➜ Anspruchsvoraussetzung erfüllt (mindestens eine oder ein sozialversicherungs- pflichtige/-r Arbeitnehmer/-in im Betrieb beschäftigt) Persönliche Voraussetzungen des Arbeitnehmers ➜ Sozialversicherungspflichtiges Arbeits­ verhältnis, nicht gekündigt, und es besteht kein Aufhebungsvertrag Hinweis 1: Soloselbstständige/Freiberufler, Minijobber, Azubis, Werkstudierende o. Ä. können kein Kug beziehen. Auch eine Betriebsabteilung ist zulässig. Hinweis 2: Kug im Krankheitsfall ist möglich, sofern Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Sofern Krankengeld bezogen wird, besteht kein Anspruch auf Kug. Rechtliche Voraussetzungen Hinweis 3: Kurzarbeit kann vom Arbeitgeber nicht angeordnet werden – es muss eine Vereinbarung mit den betroffenen Arbeitnehmern vorliegen. ➜ Ggfs. Prüfung der Kurzarbeiterklausel in Arbeits- bzw. Tarifverträgen und Beachtung der Ankündigungsfrist ➜ Betriebliche Vereinbarung zwischen Arbeit- nehmer und Arbeitgeber liegt vor (ggfs. mit dem Betriebsrat) ➜ Ggfs. Änderung des Arbeitsvertrags nach Änderungskündigung 2. KURZARBEIT ANZEIGEN Anzeige über Arbeitsausfall Hinweis 4: Einzureichen bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Nur „Corona“ reicht nicht als Begründung aus, sondern eine kurze Erläuterung wie z. B. „Schließung wegen Verordnung des Landes Berlin aufgrund der Corona-Pandemie“ ist erforderlich. ➜ Betriebsnummer beantragen – sofern nicht bereits vorhanden ➜ Einzelne Abteilungen nach möglicher unter- schiedlicher Betroffenheit von Kug prüfen (falls nicht insgesamt 10 Prozent betroffen) ➜ Anzeige mit Begründung für den Betrieb oder die jeweils betroffenen Abteilungen ausfüllen ➜ Einverständniserklärung des Betriebsrats bzw. der Arbeitnehmer/-in (kann auch nachgereicht werden, etwa für den Fall, dass sich jemand in Quarantäne befindet) ➜ Frist beachten: Anzeige bis zum letzten Tag des Monats, zu dem Kug beantragt werden soll, einreichen 3. KUG BERECHNEN UND AUSZAHLEN Hinweis 5: Beim Kug geht der Arbeitgeber in Vorleistung. ➜ Lohn für die geleistete Arbeitszeit berechnen ➜ Kug (60 Prozent bzw. ab 1 Kind 67 Prozent des pauschal. entfallenen Nettolohns) für die entfallene Arbeitszeit berechnen ➜ Lohn inkl. Kug an die Mitarbeiter auszahlen. Bei Kurzarbeit von null (100 Prozent Arbeitsaus- fall) nur Kug auszahlen ➜ Sozialversicherungsbeiträge (Kranken­ versicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung) entsprechend der Lohn­ abrechnung auszahlen Hinweis 6: Online-Tool zur Berechnung: https://www. nettolohn.de/rechner/kurzarbeitergeld.html Hinweis 7: Sie erhalten die SV-Beiträge für den Zeitraum zurück, zu dem Sie Kug beantragt haben. 4. ANTRAG AUF RÜCKERSTATTUNG DES KUG BEI DER BUNDESAGENTUR Hinweis 8: Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums bei der zuständigen Agentur für Arbeit Ihrer Lohn- abrechnungsstelle einzureichen. ➜ Ausfüllen des Leistungsantrags ➜ Ausfüllen der dazugehörigen Abrechnungslisten (Kug + SV-Beiträge) ➜ Fristgerechtes Absenden des Leistungs­ antrages und der dazugehörigen Abrechnungslisten 5. ABSCHLUSSPRÜFUNG Hinweis 9: In der Regel werden innerhalb von 7 Monaten nach dem Ende des Kug-Bezugs die abge­ rechneten Kug-Bezugszeiträume abschließend geprüft. Für diese Abschlussprüfung werden von der Agentur für Arbeit ausgewählte, zu prüfende Lohn- und Arbeitszeitunterlagen schriftlich angefordert. ➜ Lohnabrechnung der betroffenen Mitar­ beiter/-innen liegen vor ➜ Eine Dokumentation der Arbeitszeitnach- weise der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt vor. ■ Unterstützung Die IHK Berlin berät Unternehmen zu allen Themen, die in der Krise relevant sind, per Mail unter corona@berlin.ihk . de und telefonisch montags bis donners- tags 8 bis 17 Uhr sowie freitags 8 bis 16 Uhr unter: 030 / 315 10-919. Hotline Kurzarbeit: 030 / 315 10-619 E-Mail Kurzarbeit: kurzarbeit@berlin. ihk.de Corona-Krise Die IHK informiert online zu allen krisenrelevanten Themen unter ihk-berlin.de/corona Weitere Informationen zur Kurzarbeit: ihk-berlin.de/ corona-kurzarbeit 63 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 05 | 2020 SERVICE | Arbeitsrecht

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