Berliner Wirtschaft Mai 2020
Mit dem Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit können viele Unternehmen Krisenzeiten überbrücken. Die IHK Berlin hat eine Checkliste erstellt, mit der überprüft werden kann, ob ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht von Julian Algner Kurzarbeit statt Kündigung FOTO: GETTY IMAGES/CONSTANTINE JOHNNY A rbeitgeber können in schwierigen wirt- schaftlichen Situationen mit ihren Mit- arbeitern Kurzarbeit vereinbaren, um Kündigungen zu vermeiden. Beschäftigte arbeiten in dieser Zeit vorübergehendweniger bis gar nicht, sofern ein kompletter Arbeitsausfall vor- liegt. Hierdurch spart der Arbeitgeber Lohnkos- ten, dieMitarbeiter werden aber weiterhin bezahlt, erhalten jedoch weniger Gehalt. Zentraler Aspekt der Kurzarbeit ist die Tatsa- che, dass ein Teil dieses Lohnausfalls des Arbeit- nehmers von der Bundesagentur für Arbeit durch einen Zuschuss kompensiert wird. Das Kurzar- beitergeld beträgt 60 Prozent beziehungsweise bei Mitarbeiternmit mindestens einemKind 67 Pro- zent des pauschalisierten Nettolohns. (Bei Redak- tionsschluss am 22. April war eine Aufstockung auf 80 Prozent imGespräch.) In welchemUmfang die Mitarbeiter Stunden reduzieren, entscheidet der Arbeitgeber. Vorteil ist, dass Mitarbeiter dem Betrieb direkt wieder in vollemUmfang zur Ver- fügung stehen, sobald das Geschäft wieder Fahrt aufnimmt. Doch auch für Arbeitnehmer bestehen Vor- teile: Arbeitslosigkeit wird vermieden und sozi- ale wie betriebliche Ansprüche bleiben erhalten. Generell gilt: Es gibt eine Reihe an Voraussetzun- gen, die erfüllt seinmüssen, umKurzarbeitergeld zu beantragen. Die IHKBerlin berät ihreMitglieds- unternehmen dazuwie zu allenweiteren Themen rund um die Corona-Krise. Die folgende Check- liste bietet Arbeitgebern eine gebündelte Über- sicht zur Kurzarbeit. IHK-Checkliste zum Kurzarbeitergeld (Kug) 1. VORAUSSETZUNGEN Erheblicher Arbeitsausfall ➜ unabwendbares Ereignis (z. B. behördliche Ladenschließung oder großer Auftragsausfall aufgrund der Corona-Pandemie) ➜ vorübergehende Situation (von einem Übergang zur Vollzeitarbeit kann in Zukunft ausgegangen werden) ➜ unvermeidbar (z. B. Überstundenabbau, Resturlaub des Vorjahres) ➜ mindestens 10 Prozent der beschäftigten Arbeitnehmer/-innen müssen einen Lohnaus- fall von mehr als 10 Prozent haben (im Betrieb Ob Mitarbeiter reduziert weiterarbeiten oder gar nicht, hängt von der Situation des Unternehmens ab
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