Berliner Wirtschaft Mai 2020

Zu den Maßnahmen der Bundesregierung angesichts der Corona-Krise gehört die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Sachverständige überprüfen, ob sie für Unternehmen infrage kommt von Peer Michaelis und Dirk Kirstein Expertise im Krisenfall O b ein Unternehmen die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für sich in Anspruch nehmen kann, hängt von seiner wirtschaftlichen Situation am 31. Dezember 2019 ab (s. S. 58/59). Liegen nach- weislich die Voraussetzungen der Zahlungs- unfähigkeit zu diesem Stichtag nicht vor, wird (widerleglich) angenommen, dass die Krise durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurde und die Zahlungsunfähigkeit behoben werden kann. Ob diese Vermutungsregelung greift, lässt sich durch ein Sachverständigengutachten einfach und sicher klären. Hierdurch kann sowohl für die Unterneh- mensleitung selbst, aber auch für die an der Sanie- rung Beteiligten Vertrauen gebildet oder erhalten werden – zumal geeignete Sachverständige eine unabhängige Stellung einzunehmen haben und durch ihre Expertise eine fachlich qualifizierte Aussage garantiert wird. Anders als die bloße Aus- sage der Geschäftsleitung hat der Sachverständige sein Ergebnis auf Basis der durch ihn eingehol- ten Informationen nachvollziehbar zu begrün- den. Auf ein vorgelegtes Sachverständigengut- achten kann sich daher auch in einer späteren Auseinandersetzung verlässlich berufen werden. Hierbei kann es sinnvoll sein, dieses Gutachten nicht nur für das eigene Unternehmen erstellen zu lassen, sondern es unter Umständen auch von Kunden zu fordern. Will man sich in der Krisenbewältigung daher vordringlich auf die Krise selbst konzen- trieren, ohne die Gefahr einer späteren Haftung oder Anfechtung fürchten zu müssen, bietet ein eingeholtes fachkundiges Gutachten zur Situa- tion am 31. Dezember 2019 einen verlässlichen Schutzschild. Ob ein solches Gutachten für ein Unternehmen sinnvoll ist, ist dabei sicher auch eine Frage der Kosten-Nutzen-Rechnung. Gutachten dieser Art basieren auf insolvenz- rechtlichenRegelungen, die sichvon anderen maß- geblich unterscheiden, und erfordern betriebs- wirtschaftliches Know-how. Sie werden von Sachverständigen für Insolvenzuntersuchungen und Fachanwälten für Insolvenzrecht angefertigt. Darüber hinaus ist es auchmöglich, sich an Sanie- rungs- und Restrukturierungsberater zu wenden. Auch Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater die- nen hier als kompetente Ansprechpartner für Unternehmen. ■ FOTO: GETTY IMAGES/PETER DAZELEY Der genaue Blick auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens gewährleistet Verlässlichkeit Verzeichnis aller Sachverständigen Bundesweite Übersicht öffentlich bestellter Sachverständiger unter: svv.ihk.de Die Autoren Dipl.-Kfm. Peer Michaelis ist Geschäftsführer der KDLB Kaufmänni- sche Dienstleistungs­ gesellschaft mbH Dirk Kirstein arbeitet als Rechtsanwalt für die KDLB 55 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 05 | 2020 SERVICE | Sachverständige

RkJQdWJsaXNoZXIy MzI1ODA1