Berliner Wirtschaft 5/2018

BERLINER WIRTSCHAFT 05/18 60 NEUE UNTERNEHMEN & MÄRKTE IDEEN-KLAU VERHINDERN W enn ein Unternehmen ein innovatives Produkt ent- wickelt, ist das mit Know- how verbunden, das geschützt werden muss, um einen Wettbewerbsvorteil zu behalten. Egal ob in einem Start-up al- lein, in Kooperation mit anderen Firmen, etwa Konzernen, oder in Netzwerken – dieses Know-how entsteht zwangsläu- fig und muss geschützt werden. Im Fol- genden geht es darum, was dabei zu be- achten ist. Was ist Know-how? Neben den ty- pischen Schutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs können beispielsweise auch Bilanzen, Kalkulationsunterlagen, technische Da- ten oder allgemeine Marktdaten Know- how-Schutz erlangen. Eng begrenzter Personenkreis Um sich auf diesen Schutz berufen zu können, darf die betreffende Tatsache nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sein. Nach der derzeitigen deutschen Rechtslage muss sie dem Geheimhal- tungswillen des Betriebsinhabers un- terliegen. Nach der neueren Rechtsla- ge durch die EU-Know-how-Schutz- Richtlinie muss die Tatsache außerdem Gegenstand von Geheimhaltungsmaß- nahmen sein, die den Umständen ange- messen sind. Der Know-how-Schutz besteht ohne eine Eintragung und ist kostenlos sowie zeitlich unbefristet. Allerdings kann das Know-how sehr einfach und schnell an Schutz verlieren – nämlich dann, wenn Kooperation mit Corporates: Innovationen müssen durch Geheimhaltungsstandards geschützt werden – Wie Gründer und Konzerne auf sichere Art zusammenarbeiten » Von Stefan Schreiber werbsrelevantem Know-how ein gerin- gerer Schutz erforderlich ist. Verwendung von Passwörtern Zu den technischen Schutzmaßnahmen gehören die Verwendung von Passwör- tern, besonders für vertrauliche Doku- mente, das Einrichten von Firewalls, Be- schränkungen von Zugangs- und Zu- griffsrechten sowie die Kennzeichnung von Geheimnissen und die Zuordnung zu verschiedenen Sicherheitsstufen. Bei den rechtlichen Schutzmaßnah- men wird unterschieden zwischen Re- gelungen für die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen – etwa bei Ko- operationen zwischen Start-ups und Konzernen – oder in Netzwerken so- es offenbart wird und somit nicht mehr geheim ist. Wie können Geschäftsgeheim- nisse geschützt werden? Know-how ist ständig in Gefahr abzufließen, auf un- terschiedlichsten Wegen. Dabei denkt man zuerst an Cyberattacken und Wirt- schaftsspionage, jedoch fließt Know- how auch durch ganz andere, schein- bar banale Umstände ab, beispielsweise durch unvorsichtiges Handeln der Mit- arbeiter wie das Austauschen von Infor- mationen über soziale Netzwerke oder Ähnliches. Und genauso können Kun- den, Lieferanten und Kooperationspart- ner die Geheimhaltung des Know-hows gefährden. Die Schutzmöglichkeiten untertei- len sich in organisatorische, technische und rechtliche Schutzmaßnahmen. Zu den organisatorischen Schutzmaßnah- men gehören unter anderem die Doku- mentation von Betriebs- und Geschäfts- geheimnissen, das Festlegen von Zustän- digkeiten und Abläufen für den internen Umgang mit Geschäftsgeheimnissen und die Einschränkung des Zugangs zu und der Weitergabe von Informationen. Hierbei ist es hilfreich, zwischen echtem Schlüssel-Know-how, strategisch wich- tigem Know-how und sonstigem wett- bewerbsrelevantem Know-how zu un- terscheiden. Beim Schlüssel- und stra- tegisch wichtigen Know-how (d.h. ein Verlust könnte existenzgefährdend sein beziehungsweise ein Verlust wäre er- heblich spürbar) sind weiterreichende, teure Schutzmaßnahmen zu verwen- den, wohingegen bei sonstigem wettbe- FOTO: GETTY IMAGES/CULTURA RF/SOFIE DELAUW

RkJQdWJsaXNoZXIy MzI1ODA1