Berliner Wirtschaft 4/2018
BERLINER WIRTSCHAFT 04/18 36 IHK AKTUELL & SERVICE WEITERE INFORMATIONEN Details und Ansprechpartner zur Veranstaltung: www.ihk-berlin.de/abfallrecht WEITERE INFORMATIONEN Ausführliche Merkblätter dazu bietet die IHK Berlin unter: www.ihk-berlin.de/reiserecht FOTO: GETTY IMAGES/HINTERHAUS PRODUCTIIONS/WILLIE B. THOMAS ne relativ kleine Zusatzleistung wie eine günstige Eintrittskarte, hängt die Einstu- fung davon ab, ob eine weitere Leistung wesentlich für das Angebot ist. Hier greift ein Schwellenwert von 25 Prozent. Zum Reiseveranstalter wird ein Hotelier auch, wenn der Kunde das Angebot nachvoll- ziehbar als Pauschalreise auffassen kann, etwa bei Verwendung von Begriffen wie Paket, Pauschale oder Arrangement. Als Reiseveranstalter hat man eine besondere rechtliche Stellung gegenüber dem Kunden, insbesondere bei der Fra- ge der Haftung, die sich auf die Leistun- gen Dritter erstrecken kann. Auch ist eine Insolvenzabsicherung nötig. Der Kunde muss gegen Ausfall abgesichert werden, sofern der Preis vor Beendigung der Rei- se bezahlt wird. Auch neue Informati- onspflichten wurden geschaffen. Diese betreffen sowohl den Status des Unter- nehmers als auch die Informationen ge- genüber dem Kunden. ‹ DIHK REISERECHT Hoteliers werden ungewollt zum Reiseveranstalter Viele Hoteliers werden am 1. Juli 2018 mit einem Schlag zu Reiseveranstaltern, oh- ne dass sie es bisher ahnen. Grund dafür ist die EU-Pauschalreiserichtlinie, die in nationales Recht umgesetzt wird. Grundsätzlich ist eine Pauschalrei- se ein „Paket“ von mindestens zwei ver- schiedenen Arten von Leistungen. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber die Ar- ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEGESETZ Registrierungspflicht für blinkende Jacken Die Jacke mit eingebauter Heizung, der Schrank mit integrierter Beleuchtung: Ab 15. August 2018 müssen alle Produkte mit elektronischer Funktion bei der Stif- tung „elektro-altgeräte register“ regis- triert werden. Der neue offene Anwendungsbereich („Open Scope“) sieht vor, dass alle elektri- schen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) fal- len, soweit sie nicht explizit durch ei- nen gesetzlichen Ausnahmetatbestand ausgeschlossen sind. Gleichzeitig wer- den die bisher zehn Kategorien entspre- chend der europäischen WEEE-Richtli- nie durch sechs neue Kategorien ersetzt. Falsche Überführungen führen zu fehler- hafter Registrierung. Betroffen sind u. a. Hersteller, Vertreiber und entsorgungs- pflichtige Besitzer. Bei fehlender Regis- trierung droht neben Abmahnung und Bußgeldern auch ein Vertriebsverbot. Am 12. April informiert die IHK in der Veranstaltung „Abfallrecht für die Pra- xis – ElektroG und Verpackungsgesetz“ gemeinsam mit dem „weee full-service“ der Bitkom Servicegesellschaft über die Änderungen. Dabei geht es auch um das neue Verpackungsgesetz, das 2019 in Kraft tritt und das neben Lizenzierungs-, Pfand- und Kennzeichnungspflichten u. a. auch neue Registrierungspflichten für Vertreiber regelt. ‹ SCHUH ten Beförderung, Beherbergung, Vermie- tung von Kfz sowie „weitere touristische Leistungen“. Wenn etwa eine Übernach- tung und ein Mietwagen als Paket an- geboten werden, ist der Anbieter recht- lich ein Reiseveranstalter. Als „weitere touristische Leistung“ gelten u.a. Stadt- führungen, Eintrittskarten, Wellness- behandlungen. Handelt es sich um ei- Werden zusätzliche Leistungen angeboten, wird das Hotel recht- lich zum Reiseveranstalter
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