Berliner Wirtschaft 4/2018

BERLINER WIRTSCHAFT 04/18 D er Landeswettbewerb „Unternehmen für Familie. Ber- lin 2018“ wird gemeinsam von den Deklarationspartnern zur Vereinbarkeit Beruf & Familie in Berlin ausgelobt. Un- ser Ziel ist es, gute Beispiele familienfreundlicher Unterneh- men bekannt zu machen und mit diesen best practices für mehr Famili- enfreundlichkeit in der Arbeitswelt zu werben. Der diesjährigeWettbewerb steht unter demMotto „Karriere mit Fami- lie“. Unternehmen bietet derWettbewerb die Möglichkeit, auf ihr Engage- ment als familienfreundliches Unter- nehmen aufmerksam zu machen. Ein kleines Bonbon: Alle teilnehmenden Unternehmen können kostenfrei an einemWorkshop des Unternehmens- netzwerks „Erfolgsfaktor Familie“ teil- nehmen. Bewerben können sich Unterneh- men, Unternehmensnetzwerke sowie Freiberufler mit mindestens drei Be- schäftigten und Sitz in Berlin, die sich nicht überwiegend aus öffentlichen Geldern finanzieren. Besonders freu- en wir uns über Bewerbungen von Unternehmen, die Maßnahmen an- bieten, um (angehende) Führungskräfte bei der Vereinbarkeit von Fami- lie und Chancengleichheit im Beruf zu unterstützen. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2018. Wer gewinnt, darf den Titel „Unternehmen für Familie. Berlin 2018“ tra- gen und erhält auch Material für die eigene Öffentlichkeitsarbeit. Die Preis- verleihung findet am 12. Juni im Max Liebermann Haus am Pariser Platz statt. Die Gewinner werden dort bekannt gegeben. Bewerbungen unter: http://www.familienbeirat-berlin.de/landeswettbewerb.html ‹ BW WEITERE INFORMATIONEN Im Service Center erhalten Sie Auskünfte zu diesem Thema (www.ihk-berlin.de/tdm ) sowie Informationen zu allen weiteren Dienstleistungen der IHK Berlin. Unser Team steht Ihnen persönlich oder telefonisch unter 030 / 315 10-0 montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. Der Berliner Landeswettbewerb „Unternehmen für Familie“ zeichnet auch in diesem Jahr vorbildliche Betriebe aus – am 30. April endet die Bewerbungsfrist Für eine bessere Arbeitswelt THEMA DES MONATS FOTOS: RIOPATUCA IMAGES/STOCK.ADOBE.COM, PA/DPA/STACHE Familienfreundliche Betriebskita Mit dem Urteil des Bundesverwaltungs- gerichts in Leipzig zur Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten hat auch in Ber- lin der Druck zugenommen, die Luft- belastung schnell zu senken. Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin, ist überzeugt davon, „dass Berlin Fahrver- bote vermeiden kann, wenn die bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen konsequent umgesetzt werden“. Dazu gehören Förderprogramme für Elektrofahrzeuge, saubere BVG-Busse, mehr Radverkehr, eine intelligente Am- pelsteuerung und vor allem die Bünde- lung der Maßnahmen an den hoch be- lasteten Hotspots. „Diesel-Fahrverbote in der Berliner Umweltzone würden die Unternehmen mit 240 Mio. Euro für In- vestitionen in neue Fahrzeuge belasten“, so Eder, der betonte, dass rund die Hälfte der Unternehmen dann ihre Geschäfts- tätigkeit einschränken oder sogar aufge- benmüsste. „Das wäre unseres Erachtens nicht mehr verhältnismäßig.“ Dem Urteil in Leipzig war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe vorangegan- gen, die die Regierungen in Stuttgart und Düsseldorf auf eine Nachbesserung ihrer Luftreinhaltepläne verklagt hatte. ‹ BW DIESEL-URTEIL IHK Berlin: Fahrverbote vermeiden! Schlechte Luft: Fahrverbote sind möglich

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