Berliner Wirtschaft Februar 2021
Die Bundesregierung hat außerdem im Rahmen der Überbrückungshilfe III den Kreis der Antragsberechtigten ausgeweitet. Mit Blick auf ein Schrei- ben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 19. Januar erläutert Steu- erberaterin Angela Schmelzer: „Jetzt können auch größere Mittelständler in Deutschland mit einem Jahresum- satz von bis zu 750 Mio. Euro einen Zuschuss beantragen.“ Auch solle die maximale Summe für alle förderfähigen Firmen auf bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat erhöht werden. Allerdings gelten dabei laut BMF-Schreiben die Obergrenzen des europäischen Beihilferechts. Schmelzer folgert: „Dadurch werden jetzt Bran- chen miterfasst, die höhere Umsätze erzielen, aber dennoch stark unter den Maßnahmen der Pandemie-Bekämpfung zu leiden haben.“ Beson- ders zu begrüßen sei, dass Einzelhändler nicht auf den Kosten der Saisonware sitzenbleiben sollen. Diese können unter bestimmten Vor- aussetzungen Warenabschreibungen bis zu 100 Prozent als Fixkosten zum Ansatz bringen. Die Partnerin der Berliner Kanzlei Schmelzer & Rockmann Steuerbera- ter macht auf einen weiteren Vorteil aufmerksam: „Damit Hilfen schnell bei den direkt oder indirekt von bun- desweiten Schließungen betroffenen Unternehmen ankommen, gibt es auch imRahmen der Überbrückungshilfe III die Mög- lichkeit von Abschlagszahlungen.“ Diese können ihr zufolge in einem vereinfachten Antragsver- fahren online (ueberbrueckungshilfe-unterneh- men.de) geltend gemacht werden. „Abschlagszah- lungen sollen – so die Ankündigung des BMF – bis zu einer Höhe von maximal 100.000 Euro mög- lich sein; Soloselbstständige können dementspre- chend Anträge bis maximal 7.500 Euro stellen“, so die Steuerberaterin. ■ Antje Maschke, IHK-Bereich Außenwirtschaft & Recht Tel.: 030 / 315 10-280 antje.maschke@berlin. ihk.de Euro sind als maximale Abschlagszahlung für Firmen vorgesehen. 100.000 VERLAGSSONDERVERÖFFENTLICHUNG | Steuern Ines Otte Steuerberaterin Der aktuelle Gewinn lässt sich für künftige Anschaffungen verringern. ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN & NOVEMBER-/DEZEMBERHILFE Corona-Hilfen jetzt risikofrei beantragen lassen Die meisten Corona-Hilfen können nur über Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere qualifizierte Personen beantragt werden. Zwar übernimmt der Staat bis zu 90% der dafür anfallenden Kosten, viele Steuerberater haben jedoch keine freien Kapazitäten mehr. Wir sind auf die Beantragung von Überbrückungshilfe 2 & 3 sowie November- und Dezemberhilfe spezialisiert und arbeiten zu einem Pauschalpreis – so wissen Sie vorher genau, was die Antragsstellung kostet. Und sollte Ihr Antrag nicht genehmigt werden, tragen Sie gar keine Kosten . Mit Ihrem Steuerberater arbeiten wir gerne zusammen – es ist aber kein Problem, wenn Sie keinen haben. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung. Wir haben bereits hunderte erfolgreiche Förderanträge gestellt und konnten so Unternehmern die ihnen zustehenden Hilfszahlungen sichern. Lassen Sie uns jetzt Ihre Anträge erfolgreich einreichen – völlig risikofrei. Jetzt kostenfrei alle Informationen & Angebot anfordern – bequem online und unverbindlich. www.gansel-rechtsanwaelte.de/coronahilfen
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MzI1ODA1