Berliner Wirtschaft Februar 2021
Welche steuerlichen Neuregelungen und Corona-Hilfen den Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten etwas Entlastung bringen können von Rudolf Kahlen Geld sparen mit staatlicher Hilfe E inige krisenbedingte Steuererleichterun- gen sind besonders interessant für Unter- nehmen, wie auch Steuerberaterin und Rechtsanwältin Ines Otte bei ihren Man- danten registriert. „Da ergeben sich viele Fragen zu Details“, sagt die Senior Managerin der Prü- fungs- und Beratungsgesellschaft Mazars und nennt die neuen Möglichkeiten des Gesetzgebers, mit deren Hilfe die Investitionsbereitschaft klei- ner wie auchmittlerer Betriebe in der momentan schwierigen Zeit gesteigert werden soll. Das im Dezember in Kraft getretene Jahres- steuergesetz regelt dazu die Einzelheiten. Dane- ben ist für viele Betroffene entscheidend, was die Überbrückungshilfe III im Zeichen von Corona möglich macht, in deren Rahmen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bis Ende Juni unterstützt werden. Mit Blick auf neue steuerliche Anreize nennt Otte die Investitionsabzugsbeträge, kurz IAB. Mit deren Hilfe können Unternehmer Ausgaben für Anschaffungen bereits im Vorfeld des Kaufs gewinnmindernd abziehen. „So lässt sich der steuerliche Gewinn aktuell verringern, umkünf- tige Investitionen ansparen zu können“, erklärt die Steuerberaterin. Und das Jahressteuergesetz ermögliche es Unternehmen rückwirkend für das Wirtschaftsjahr 2020, höhere Beträge geltend zu machen: Betriebe können jetzt 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten als IAB abzie- hen, wenn ihr Jahresgewinn maximal 200.000 Euro beträgt. Auch können Arbeitgeber ihren Beschäftig- ten unter bestimmten Voraussetzungen weiter- hin steuerbefreit Zuschüsse zum Kurzarbeiter- geld zahlen, denn die entsprechende Frist ist bis Ende 2021 verlängert worden. „Diese Mög- lichkeit nutzen mehr Unternehmen, als man gemeinhin in wirtschaftlich schwierigen Zeiten vermuten mag“, weiß Ines Otte aus Mandanten- gesprächen. Viele wollten ihr Teamwährend der Kurzarbeit vor finanziellen Einbußen bewahren. Daneben ist es Firmen bis Ende Juni möglich, ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Arbeits- lohn einen steuerfreien Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1.500 Euro zu zahlen – allerdings nur, wenn das bislang noch nicht passiert ist. Nicht immer nur Kleingeld: Corona-bedingt gibt es Steuerentlastungen, etwa bei Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld FOTO: GETTY IMAGES/GUIDO MIETH 42 IHK BERLIN | BERLINER WIRTSCHAFT 02 | 2021 VERLAGSSONDERVERÖFFENTLICHUNG | Steuern
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