Berliner Wirtschaft 1/2020

komme auch regelmäßig ein externer Experte in seine Firma, der die Arbeitsplätze überprüfe und den Beschäftigten hilfreiche Tipps gebe. „Auch in einer Produktion müssen Beschäftigte“, so Loh- mann, „möglichst körpergerecht arbeiten können und beim Heben mitunter unterstützt werden.“  Bei der Berliner ISOGON Fenstersysteme GmbH sind die Arbeitsplätze in der Fertigung so gestaltet, dass Tragehilfen, Krananlagen und Glassauger dort zur Unterstützung bereitste- hen. Für 2020 plant das Unternehmen weitere Investitionen: Dann sollen zusätzlich Roboter die Mitarbeiter gezielt entlasten – etwa beim Heben. „Wichtig ist für uns“, sagt Geschäftsfüh- rer Efe Tiglioglu, „die Produktion gesund für die Beschäftigten zu gestalten und deren Leistungsfä- higkeit zu sichern.“ Die Teammitglieder scheinen das zu wissen. Denn auch aufgrund ihres Feed- backs erhielt ISOGON Fenstersysteme 2019 die Auszeichnung, zu Deutschlands besten Arbeit- gebern zu zählen. ■ können. Zusehends mehr Firmenverantwortli- che spüren daneben auch, wie gut sich der Betrieb angesichts des Fachkräftemangels von der Kon- kurrenz abheben kann, wenn es darum geht, sich als gesundheitsbewusster Arbeitgeber zu positio- nieren. Ein großer Vorteil: Dabei hilft der Fiskus, wenn es um ausgewählte Angebote für die Beleg- schaft imRahmen des betrieblichen Gesundheits- managements geht (siehe „Tipps für Arbeitgeber“). Frehe + Watzl Therapie beispielsweise zahlt interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Monatsbeiträge für eine Fitnesscenter-Kette. Der Chef sagt dazu: „Wir bieten unseren Kunden Gesundheit und Schönheit. Dann gehören ent- sprechende Leistungen für unsere Kolleginnen und Kollegen ebenso dazu.“ Das Angebot gibt es im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsma- nagements der Firma seit ein paar Monaten. Mitverantwortlich für die Neuerung war die Beteiligung des Betriebs am Wettbewerb „Great Place to Work“. Denn nachdem in diesem Rah- men externe Experten die Belegschaft von Frehe + Watzl Therapie 2018 zu ihremArbeitgeber befragt hatten, kam eines heraus: Nur 34 Prozent der Interviewten stimmten der Aussage zu, sie erhiel- ten „hilfreiche Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit“. Danach kam es zur Kooperationmit dem Fitnessstudio, und der Zufriedenheitswert stieg auf beachtliche 78 Prozent an. Der Betrieb wurde – auch aufgrund anderer guter Beurteilun- gen der Teammitglieder – als einer von Deutsch- lands besten Arbeitgebern ausgezeichnet. Mit Blick auf den Fachkräftemangel ist es aus Sicht von Rüdiger Lohmann, Geschäftsführer der Berliner Lohmann & Birkner Health Care Consul- ting GmbH, besonders wichtig, gezieltes Gesund- heitsmarketing zu betreiben: „Wer sich in einem Wettbewerb wie ,Deutschlands beste Arbeitgeber‘ qualifiziert, hat es erheblich leichter, gute Leute auf sich aufmerksam zumachen.“ Das Unterneh- men des habilitierten Chirurgen bietet IT-Anwen- dungen und Dienste imGesundheitswesen. Dazu zählt die Software „Checkpoint“. Sie kommt bei Krankenkassen und in Kliniken zum Einsatz. Aus Sicht des Mediziners, der auch dem IHK-Branchenausschuss „Gesundheitswirt- schaft“ angehört, ist eines für Unternehmen ent- scheidend: Arbeitsplätze müssen die Gesundheit der Beschäftigten gezielt unterstützen. Entspre- chend sollten in Büros etwa die Stühle ergono- misch, die Schreibtischemöglichst höhenverstell- bar und der Blickwinkel auf den Bildschirm der Computer individuell einstellbar sein. Deshalb Freibetrag. Wenn Unternehmen die Gesundheit der Beschäftigten fördern wollen, gewährt ihnen das Finanzamt dafür einen jährlichen Freibetrag von 600 Euro pro Person. Die Arbeitgeberleis- tungen können beispielsweise für physio- und ergotherapeutische Behandlungen genutzt werden, wenn eine Bedingung erfüllt ist. Voraussetzung. Entscheidend für die Steuer- befreiung ist, dass es sich bei den Leistungen um Maßnahmen handelt, die in der Regel von den Krankenkassen zertifiziert werden müssen. Hierzu können Massagen wie auch Kurse zur Bewältigung von arbeitsplatzbedingtem Stress zählen. Außen vor sind dabei etwa die Mitglieds- beiträge für Fitnesscenter. Wichtig: Arbeitgeber müssen die zertifizierte Maßnahme plus Kosten dokumentieren. Gutschein. Wer als Arbeitgeber seine Team- mitglieder in externen Kursen fit halten möchte, kann den Monatsbeitrag für ein Fitnesscenter trotzdem steuer- und sozialversicherungsfrei in der Form eines Sachbezugs finanzieren. Voraus- gesetzt, die Freigrenze von 44 Euro monatlich pro beschäftigter Person wird eingehalten. Tipps für Arbeitgeber Wie das Finanzamt das Wohlergehen der Belegschaft fördert Lidija Piasek, IHK-Referentin für Außenwirtschaft & Recht Tel.: 030 / 315 10-208 lidija.piasek@berlin.ihk.de 600 Euro Freibetrag pro Person können Arbeitgeber beim Finanzamt geltend machen, wenn sie die Gesundheit ihrer Mitarbeiter fördern wollen. FOTOS: GETTY IMAGES/ERHUI1979, FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG 59 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 01 | 2020 SERVICE | Gesundheitsmanagement

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