Berliner Wirtschaft 1/2020

FOTO: MAURITIUS IMAGES / WESTEND61 / LYZS Das neue Berufsbildungsgesetz hat einige sinnvolle Änderungen zu bieten. Beim Thema Digitalisierung ist aber noch Luft nach oben von Kristin Lohmar Novellierung mit Ausbaureserve D as neue Berufsbildungs- gesetz (BBiG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten und bringt einige Veränderungenmit sich. Bereits im Koalitionsver- trag 2018 war die Novellie- rung mit dem ambitionier- ten Ziel angekündigt worden, die duale Ausbildung stärken zu wollen und der Modernisie- rung des digitalen Zeitalters Rech- nung zu tragen. Eine entscheidende Neuerung ist, dass die Mindestaus- bildungsvergütung jetzt fest im neuen BBiG verankert ist. Aber was bringt das Jahr 2020 noch? Ab sofort gelten attraktivere Abschlussbe- zeichnungen in der Fortbildung. Es gibt nun drei Fortbildungsstufen, die jeweils eine eigene, zusätzliche Bezeichnung erhalten – vomGeprüf- ten Berufsspezialisten über den Bachelor Profes- sional hin zum Master Professional. Die Neube- zeichnung macht endlich auch sprachlich deut- lich, dass berufliche und akademische Bildung gleichwertig sind. Durch diese Maßnahme wird die berufliche Bildung gestärkt. Teile von Prüfungen können zukünftig von zwei statt drei Prüfern abgenommen werden. Außerdem dürfen die Prüfer flexibler eingesetzt werden. Das entlastet die Kammern sowie auch die Prüfer. Leider greift diese Regelung noch nicht für alle praktischen Prüfungen. Weitere Neuerungen sind: eine Regelung zur Freistel- lung von Prüfern. Außer- demwird bei der Freistel- lung und Anrechnung von Berufsschulzei- ten fortan keine Unter- scheidung mehr zwi- schen Jugendlichen und volljährigen Auszubilden- den gemacht. Auch das Thema Teil- zeitausbildung hat sich der Gesetzgeber vorgenommen. Die Ausbildungszeit kann künftig freier gestaltet werden. Davon können sowohl Auszubildende als auch Betriebe profitieren. Dazu kommt, dass die Teilzeitaus- bildung nicht mehr auf einen bestimmten Per- sonenkreis beschränkt wird und damit für deut- lich mehr zukünftige Azubis eine echte Alterna- tive darstellt. Leider schränkt das neue Berufsbildungsge- setz die zeitgemäße und effiziente Kommunika- tion zwischen Kammern, Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben weiterhin ein und verhin- dert beispielsweise die elektronische Übermitt- lung von Daten. Das Berufsbildungsgesetz ist in Sachen Digi- talisierung noch nicht im 21. Jahrhundert ange- kommen undwird den eigenen Ansprüchen nicht gerecht. Aber nach der Novellierung ist bekannt- lich vor der Novellierung. ■ Kristin Lohmar, Bildung & Beruf Tel.: 030 / 315 10-359 kristin.lohmar@berlin.ihk.de Das Gesetz ist in Hinblick auf Prüfungen erneuert. Diese müssen von nur noch zwei Prüfern abgenommen werden Weitere Informationen ihk-berlin.de/bbig de 47 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 01 | 2020 FACHKRÄFTE | Berufsbildungsgesetz

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